Unfallversicherung
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Dieser Artikel bezieht sich auf die Unfallversicherungen in Deutschland. Fur die gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz, siehe bitte unter SUVA.
1) Unfallversicherung - Versicherung zur Deckung von Korperschaden durch Unfall, meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen, Angebot der freien Versicherungswirtschaft. Ein Beispiel ist die Bauhelfer-Unfallversicherung.
2) Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch – (SGB VII) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) sowie der in dessen Ausfuhrung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) vom 21. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2633). Eingefuhrt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (“Arbeiterversicherungâ€) zum 1. Januar 1885. Siehe auch: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland
Table of contents |
1 Versicherungsfall 2 Aufgaben 3 Trager 4 Finanzierung 5 Geldleistungen 6 Literatur 7 Weblinks |
Versicherungsfall
Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschliesslich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tatigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zuruck) sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).
§ 8 Sozialgesetzbuch VII bietet eine Legaldefinition des Versicherungsfalls. Hiernach ist ein Arbeitsunfall der Unfall einer versicherten Person in Folge einer den Versicherungsschutz begrundenden im SGB VII versicherten Tatigkeiten. Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich auf den Unfall zuruckgefuhrt werden muss.
Leistungen der Unfallversicherung sind im Wesentlichen medizinische und berufsfordernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschadigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Trager der UV gehort neben der Gewahrung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhutung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Pravention); hierbei werden die Trager der UV teilweise kooperierend mit den Behorden der staatlichen Gewerbeaufsicht tatig. Auch die Bemessung der Beitrage nach der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Pravention.
Trager
Trager der UV sind:
- 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften (gegliedert nach Gewerbezweigen), einschliesslich der See-Berufsgenossenschaft.
- 20 regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, einschliesslich der Gartenbau-Berugsgenossenschaft.
- Mehr als 50 Unfallversicherungstrager der offentlichen Hand fur Behorden und Betriebe des Bundes, der Lander und Gemeinden, sowie fur Hochschulen, Schulen und Kindergarten.
Die unter staatlicher Aufsicht stehenden Berufsgenossenschaften sind Korperschaften des offentlichen Rechts und haben das Recht sich selbstzuverwalten.
Finanzierung
Die UV wird finanziert durch Beitrage (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen im Verfahren der Umlagefinanzierung. Die Hohe des Beitrags richtet sich im Bereich der gewerblichen UV nach der Arbeitsentgeltsumme sowie nach der Gefahrklasse, zu der der Unternehmer veranlagt worden ist. Die Gefahrklasse wird in jeder gewerblichen Berufsgenossenschaft von der Vertreterversammlung in deren Gefahrtarif festgesetzt (§§ 157 SGB VII). Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beitragen finanziert, die sich nach der Grosse des Hofes richten. Die Unfallversicherung der offentlichen Hand wird aus Steuermitteln finanziert.
Geldleistungen
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles im Sinne des SGB VII konnen folgende Geldleistungen in Betracht kommen:
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Hinterbliebenenrente
- Erstattung von Uberfuhrungskosten
- Sterbegeld
- Beihilfe
Literatur
- H. Kater / K. Leube, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, Munchen 1997
- Lauterbach / Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung. Kommentar, 4. Aufl., Stuttgart (Loseblatt)
- J. Schmitt, SGB VII. Kommentar, Munchen 1998
- J. Plagemann / H. Plagemann, Gesetzliche Unfallversicherung, Munchen 1981
- E. Wickenhagen, Geschichte der gewerblichen Unfallversicherung, Munchen-Wien 1980
- Schulz, U. Der Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 3. Aufl. 1999
- K. Niesel et al., Kassler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Munchen (Loseblatt)
Weblinks
- § 114 SGB VII Unfallversicherungstrager (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_7/__114.html)
- http://www.berufsgenossenschaften.de Portal der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- http://www.hvbg.de Website des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- http://www.unfallkassen.de Website des Bundesverbands der Unfallkassen
- http://www.tipps.eu.com/unfall.html
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